Fachkunde digitales Kontrollgerät

für Fuhrparkverantwortliche

Schulungspflicht nach Artikel 33 der EG-VO 165/2014

Zum 2. März 2016 treten die restlichen Vorschriften der neuen EG-Fahrtenschreiberverordnung 165/2014 in Kraft. Der Artikel 33 der Verordnung regelt dabei die Verantwortlichkeiten des Verkehrsunternehmens bezüglich der Bedienung des Kontrollgerätes. Hiernach sind die Verkehrsunternehmen in der Pflicht, das Fahrpersonal hinsichtlich Bedienens des Kontrollgerätes regelmäßig zu schulen bzw. zu unterweisen. Wir bieten hierzu ein Seminar an um Ihnen ein Konzept an die Hand zu geben, Ihr Fahrpersonal an den jeweiligen Kontrollgeräten zu schulen.

Teilnehmerkreis

Transportunternehmer und Fuhrparkverantwortliche im Güter- / Personenverkehr.

Dauer

1 Tag
9.00 bis 15.30 Uhr

Termine/Schulungsort

Auf Anfrage

Kosten

169,- € / TN
zzgl. Mwst

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Pflichten des Unternehmers/Verantwortlichen
  • Einweisung am digitalen Kontrollgerät.
  • Unterweisungskonzept für die Schulung Ihrer eigenen Mitarbeiter

Sie erhalten nach Abschluss des Seminars eine Unterweisungsmappe mit Checklisten und Formularen die Sie für Ihre eigene Schulung verwenden dürfen.

Abschluss

Teilnehmer Zertifikat

Ort

  • Ulm, Laupheim, Biberach

[printfriendly] Anmeldeformular | gleich online Anmeldung

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Ausbildungsstätte oder telefonisch.