Hubarbeitsbühne

gemäß DGUV Grundsatz 966

In vielen Bereichen sind sie nicht mehr wegzudenken: die Hubarbeitsbühnen.
Diese Geräte funktionieren am Sichersten mit einem dafür ausgebildeten Bediener und dieser muss seine Ausbildung nachweisen können damit er den Vorschriften entsprechend Hubarbeitsbühnen verwenden darf fahren darf.

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter/innen aus Handwerksbetrieben, Gartenbau sowie Lager- und Speditionsbereich.

Voraussetzungen

  • 18 Jahre alt (im Ausnahmefall ab 16 Jahre möglich)
  • Körperliche, geistige und charakterliche Eignung

Termine

2 Tage Schulung (Anfänger)

Auf Anfrage

1 Tages Schulung (Fortgeschrittene*)

Auf Anfrage

Kurszeiten

Freitag: 15.30 – 19.30
Samstag: 08.30 – 16.30

Kosten

Anfänger (2 Tage) 275,-
Fortgeschrittene* (1 Tag) 195,- €
Keine USt. gem. §4 Nr.21 UStG
* nur für Teilnehmer die bereits einen Deutschen oder ausländischen Fahrausweis besitzen oder mind 50 Stunden Fahrerfahrung nachweisen können.

 Inhalt

1. Ausbildungstag Theorie
  • Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
  • Betriebsanweisungen
  • Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
  • Antriebsarten
  • Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Tägliche Einsatzprüfung an Hubarbeitsbühnen
  • Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten
  • Lastdiagramme
  • Hinweise auf Gefahrstellen
2. Ausbildungstag Praxis
  • Einweisung in die verschiedenen Hubarbeitsbühnen
  • Überprüfung vor der Benutzung
  • Praktische Fahr- und Arbeitsübungen
  • Bestimmungen beim Abstellen
  • Notablass
  • Anwendung der PSA
  • Abschlussprüfung

Abschluss

  • Teilnehmerzertifikat
  • Fahrausweis (im Scheckkartenformat)

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