ADR Auffrischungsschulung

Jeder Inhaber einer ADR-Bescheinigung ist alle 5 Jahre dazu verpflichtet, seine Bescheinigung durch die Teilnahme an einem Auffrischungskurs sowie eine erneute IHK-Prüfung zu verlängern.

Teilnehmerkreis

Fahrerinnen und Fahrer, deren ADR-Bescheinigung abläuft.
HINWEIS:
Ist die ADR-Bescheinigung abgelaufen, muss der Basiskurs einschließlich Prüfung wiederholt werden.Bereits bis zu 1 Jahr vor ablauf der ADR Schulungsbescheinigung ist eine Verlängerung möglich. Sie verlieren dadurch keine Zeit, denn das Ablaufdatum wird um weitere 5 Jahre verlängert.
Ich gebe Ihnen hierzu ein Beispiel:

Ablauf der ADR Schulungsbescheinigung 10.12.2020
Schulung am 12.06.2020
Verlängerung bis 10.12.2025

Das bedeutet dass der Fahrer knapp 6 Jahre keine Schulung mehr besuchen muss. Weiterer Vorteil ist, dass Sie die Schulungen Ihrer Fahrer planen können und dann zur Schulung schicken, wenn Zeit ist.

Voraussetzungen

Gültige ADR-Schulungsbescheinigung. Bitte bei Anmeldung eine Kopie Ihrer aktuellen ADR Schulungsbescheinigung mitschicken.

Termine

Anschließend Prüfung

Dauer

1,5 Tage

Kosten

219,- € / Teilnehmer
Keine USt. gem. §4 Nr.21 UStG
ink. Lehrbuch, zzgl. IHK Prüfgebühr (50,- €).

 

Abschluss

Prüfung durch die zuständige IHK, ADR Schulungsbescheinigung

 

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Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Ausbildungsstätte oder telefonisch.