Um zu prüfen, welche Weiterbildungen Sie bereits besucht haben, finden Sie hier die Kenntnisbereiche der Anlage 1 in der BKrFQV. Sie kommen sehen, in welchem Modul welche Kenntnisbereiche vorkommen. Wichtig ist, dass bei der Abgabe zur Verlängerung mindestens jeweils ein Unterpunkt aus jedem Kenntnisbereich abgedeckt ist.
Die Module und die Kenntnisbereiche stimmen nur bei unseren Weiterbildungen, andere Schulungsveranstalter können davon abweichen
Modul 1
Kenntnisbereiche:
1.1, 1.2, 1.3 bei Güter- und Personenverkehr
Modul 2
Kenntnisbereich:
2.1, 2.2 bei Güterverkehr
2.1, 2.3 bei Personenverkehr
Modul 3
Kenntnisbereiche:
1.2, 3.1, 3.2, 3.7 bei Güterverkehr
1.2, 3.1, 3.2, 3.9 bei Personenverkehr
Modul 4
Kenntnisbereiche:
3.3, 3.4, 3.5, 3.6 bei Güterverkehr und Personenverkehr
Modul 5
Kenntnisbereiche:
1.4 bei Güterverkehr
1.5, 1.6 bei Personenverkehr