Hinweise zum Ablauf

  1. Allgemeine Hinweise
    Voraussetzung für das Bestehen der praktischen Prüfung ist die Fähigkeit des Bewerbers, an seinem Prüfungsfahrzeug aus Gründen der Verkehrssicherheit selbständig Teile einer Abfahrtkontrolle durchführen, ggf. die entsprechenden Informationen auf einem Display abrufen zu können. Dies hat entsprechend der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs zu erfolgen.

    Für die Abfahrtkontrolle besteht eine Auswahl von Aufgaben aus sechs Sachgebieten. Diese Aufgaben sind auf 10 Karten verteilt. Auf allen Karten ist die Position der Sachgebiete gleich. Für die Klassen D und D1 ist auf jeder Karte unter Position 7 eine Aufgabe zur Prüfung der Handfertigkeiten aufgeführt. Die Handfertigkeiten können an einem Modell (z. B. Scheinwerfer) durchgeführt werden.
    Für die Klasse T ist die unter Position 1 aufgeführte Aufgabe aus dem Sachgebiet EG- Kontrollgerät nicht zu beantworten. Zusätzliche Arbeiten, wie z. B. Kippen des Fahrerhauses, sind nicht zu fordern, auch wenn dies für die Aufgabe notwendig ist. In diesen Fällen wird
    diese Aufgabe durch eine andere aus dem gleichen Sachgebiet ersetzt.
    Die Aufgaben können in beliebiger Reihenfolge ausgeführt werden. Sie gelten nur, soweit die Einrichtungen am Prüfungsfahrzeug vorhanden sind. Kann eine Aufgabe deshalb nicht durchgeführt werden, so ist sie durch eine Aufgabe einer anderen Karte aus dem gleichen Sachgebiet zu ersetzen.

    Werden Kontrollen unter dem Fahrzeug durchgeführt, muss der Motor abgeschaltet sein und es muss sichergestellt sein, dass keine Bedienungseinrichtungen betätigt werden. Der amtlich
    anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) übergibt dem Bewerber eine Aufgabenkarte. Führt der Bewerber die Aufgabe eines Sachgebietes nicht fehlerfrei aus, stellt der aaSoP eine weitere Aufgabe aus dem gleichen Sachgebiet einer anderen Karte.

    Schwerpunkt der Abfahrtkontrolle ist, festzustellen, ob eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs erfolgen kann (keine mündliche Zusatzprüfung).
  2. Bewertung der Abfahrtkontrolle / Handfertigkeiten
    Die Abfahrtkontrolle – ggf. einschließlich Handfertigkeiten – ist nicht bestanden, wenn

    a) aus der übergebenen Aufgabenkarte zwei Aufgaben nicht richtig ausgeführt werden oder

    b) bei nur einem Fehler eine zweite Frage aus dem gleichen Sachgebiet einer anderen Aufgabenkarte nicht richtig bearbeitet wird.

    Wird dieser Prüfungsteil nicht bestanden, so ist die Prüfungsfahrt einschließlich der Grundfahraufgaben trotzdem durchzuführen.
    Bei Klasse T gilt dies auch für das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen.

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