Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen-, oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung mit abschließender Prüfung bei der IKK schafft die Voraussetzung dafür.
Teilnehmerkreis
Personen, die zur Bestellung als Gefahrgutbeauftragter vorgesehen sind.
Voraussetzungen
Deutsche Sprachkenntnisse in Schrift und Wort.
Nächter Termin:
12.07. bis 14.07.2021
Bitte jetzt vormerken lassen.
Kurszeiten:
Montag, 12.07.2021 08.30 – 15.45 Uhr
Dienstag, 13.07.2021 08.30 – 15.45 Uhr
Mittwoch, 14.07.2021 08.30 – 15.45 Uhr
Dauer
3 Tage
Kosten
659,- € / Teilnehmer
Keine USt. gem. §4 Nr.21 UStG
ink. Lehrbuch, zzgl. IHK Prüfgebühr (150,- €)
Inhalt
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung
- Internationale Zusammenhänge
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
- Hinweis auf strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung
- sonstige Vorschriften
- GGVSEB / ADR
- Verantwortliche
- wesentliche Inhalte der Rahmenverordnung und ihres Anwendungsbereiches
- Klassifizierung
- Verpackungen, IBC, Tanks, Container
- Kennzeichnung, Beschriftung
- Dokumentation
- Durchführung der Beförderung
- Sonstiges
Abschluss
Prüfung durch die zuständige IHK, ADR Schulungsnachweis.
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