für Fuhrparkverantwortliche
Schulungspflicht nach Artikel 33 der EG-VO 165/2014
Zum 2. März 2016 treten die restlichen Vorschriften der neuen EG-Fahrtenschreiberverordnung 165/2014 in Kraft. Der Artikel 33 der Verordnung regelt dabei die Verantwortlichkeiten des Verkehrsunternehmens bezüglich der Bedienung des Kontrollgerätes. Hiernach sind die Verkehrsunternehmen in der Pflicht, das Fahrpersonal hinsichtlich Bedienens des Kontrollgerätes regelmäßig zu schulen bzw. zu unterweisen. Wir bieten hierzu ein Seminar an um Ihnen ein Konzept an die Hand zu geben, Ihr Fahrpersonal an den jeweiligen Kontrollgeräten zu schulen.
Teilnehmerkreis
Transportunternehmer und Fuhrparkverantwortliche im Güter- / Personenverkehr.
Dauer
1 Tag
9.00 bis 15.30 Uhr
Termine/Schulungsort
Auf Anfrage
Kosten
169,- € / TN
zzgl. Mwst
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Pflichten des Unternehmers/Verantwortlichen
- Einweisung am digitalen Kontrollgerät.
- Unterweisungskonzept für die Schulung Ihrer eigenen Mitarbeiter
Sie erhalten nach Abschluss des Seminars eine Unterweisungsmappe mit Checklisten und Formularen die Sie für Ihre eigene Schulung verwenden dürfen.
Abschluss
Teilnehmer Zertifikat
Ort
- Ulm, Laupheim, Biberach