Fortbildung für Ausbilder, Trainer und BKF-Dozenten

Ausbilder und Ausbilderinnen, die Fahrerinnen und Fahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schulen, müssen ihre Kenntnisse regelmäßig aktualisieren. Mit der Änderung des BKrFQG vom 13.12.2016 wurde die Fortbildungspflicht klar definiert. Die Aktualisierung umfasst eine mindestens dreitägige Fortbildung, die alle Gebiete erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten und ist spätestens alle vier Jahre zu absolvieren.

INHALTE
Die Lehrinhalte sind durch folgende Fachbereiche vorgegeben: Technische Fragestellungen, wirtschaftliches Fahren, gesetzliche Vorschriften, Gesundheit,
Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik und der Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen. Innerhalb dieser Bereiche ist die
Themenwahl jedoch frei.

Das BKF Aus- & WeiterbildungsZentrum bietet regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen dieser Art an. Ziel unserer Trainerweiterbildungen ist es, Ihr Fachwissen in den jeweiligen Bereichen zu vertiefen. Wir vermitteln moderne Moderationstechniken, um eine Weiterbildung interessant zu gestalten. Abgerundet wird die Weiterbildung durch immer wieder eingebaute Praxisteile. Die
Trainerweiterbildung richtet sich an alle Ausbilder und Ausbilderinnen, die im Bereich der Berufskraftfahrer-Weiterbildung arbeiten und ihr Wissen auffrischen wollen.

Termine: