Schulungspflicht nach Artikel 33 der EG-VO 165/2014
Zum 2. März 2016 treten die restlichen Vorschriften der neuen EG-Fahrtenschreiberverordnung 165/2014 in Kraft. Der Artikel 33 der Verordnung regelt dabei die Verantwortlichkeiten des Verkehrsunternehmens bezüglich der Bedienung des Kontrollgerätes. Hiernach sind die Verkehrsunternehmen in der Pflicht, das Fahrpersonal hinsichtlich Bedienens des Kontrollgerätes regelmäßig zu schulen bzw. zu unterweisen. Wir bieten hierzu ein Seminar an um Ihr Fahrpersonal an den jeweiligen Kontrollgeräten zu schulen.
Teilnehmerkreis
Fahrpersonal im Güter- / Personenverkehr.
Dauer
0,5 Tag
8.30 bis 12.30 Uhr
Termine/Schulungsort
Samstag, 04.06.2016 Ulm
Samstag, 09.07.2016 Laupheim
Samstag, 13.08.2016 Biberach
Kosten
59,- € / TN
zzgl. Mwst
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Einweisung am digitalen Kontrollgerät.
- Sie erhalten nach Abschluss des Seminars eine Unterweisungsmappe mit Checklisten und Formularen die Sie für Ihre eigene Schulung verwenden dürfen.
Abschluss
Teilnehmer Zertifikat
Unterweisungsnachweis
Fahreranweisung
Ort
- Ulm, Laupheim, Biberach
- auch als Inhouse Schulung in Ihrem Unternehmen möglich
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