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Sehr geehrte/r {profile_2}

 

Schulungspflicht nach Artikel 33 der EG-VO 165/2014

Wie bereits in unseren News beichtet traten zum 2. März 2016 die restlichen Vorschriften der neuen EG-Fahrtenschreiberverordnung 165/2014 in Kraft. 

Der Artikel 33 der Verordnung regelt dabei die Verantwortlichkeiten des Verkehrsunternehmens bezüglich der Bedienung des Kontrollgerätes.

Hiernach sind die Verkehrsunternehmen in der Pflicht, das Fahrpersonal hinsichtlich Bedienens des Kontrollgerätes regelmäßig zu schulen bzw. zu unterweisen.

 

Wir bieten hierzu mehrere Seminar an:

Fachkunde digitales Kontrollgerät für Fuhrparkverantwortliche

In diesem Seminar zeigen wir Ihnen an einem Tag, wie Sie Ihre Mitarbeiter zum Thema digitales Kontrollgerät selber Schulen. Wir erläutern die rechtlichen Grundlagen und zeigen Ihnen am Kontrollgerät alle wichtigen und relavanten Funktionen. Weiterhin erhalten Sie eine Unterweisungsmappe mit Checklisten und wichtigen Formulaten sowie Unterweisungsunterlagen und Folien für Ihre Mitarbeiter. Infos zu diesem Seminar finden Sie hier.

Sie könnten Ihre Mitarbeiter selbstverständlich auch von uns Schulen lassen. Hierzu bieten wir Ihnen entweder ein halbtägigen Seminar Unterweisung digitales Kontrollgerät oder die Weiterbildung nach BKrFQG Modul 2. In beiden Seminaren stellen wir eine Unterweisungsbescheinigung für die Teilnehmer aus.

 

Termine für die Schulungen finden Sie auf der Internetseite. Sie können bei einer Teilnehmerzahl ab 6 Teilnehmer auch separate Termine buchen.


Ich würde mich über Ihre Anmeldung freuen.


Herzliche Grüße nach 
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Michael Theisinger

 
 

BKF Aus- & WeiterbildungsZentrum
Fahrschule Theisinger
Schilfweg 34
89079 Ulm
Tel: 0731.165 92 30
Fax: 07305.212 30
www.bkf-ulm.de

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