Unterweisung digitales Kontrollgerät

Schulungspflicht nach Artikel 33 der EG-VO 165/2014

Zum 2. März 2016 treten die restlichen Vorschriften der neuen EG-Fahrtenschreiberverordnung 165/2014 in Kraft. Der Artikel 33 der Verordnung regelt dabei die Verantwortlichkeiten des Verkehrsunternehmens bezüglich der Bedienung des Kontrollgerätes. Hiernach sind die Verkehrsunternehmen in der Pflicht, das Fahrpersonal hinsichtlich Bedienens des Kontrollgerätes regelmäßig zu schulen bzw. zu unterweisen. Wir bieten hierzu ein Seminar an um Ihr Fahrpersonal an den jeweiligen Kontrollgeräten zu schulen.

Teilnehmerkreis

Fahrpersonal im Güter- / Personenverkehr.

Dauer

0,5 Tag
8.30 bis 12.30 Uhr

Termine/Schulungsort

Samstag, 04.06.2016 Ulm
Samstag, 09.07.2016 Laupheim
Samstag, 13.08.2016 Biberach

Kosten

59,- € / TN
zzgl. Mwst

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Einweisung am digitalen Kontrollgerät.
  • Sie erhalten nach Abschluss des Seminars eine Unterweisungsmappe mit Checklisten und Formularen die Sie für Ihre eigene Schulung verwenden dürfen.

Abschluss

Teilnehmer Zertifikat
Unterweisungsnachweis
Fahreranweisung

Ort

  • Ulm, Laupheim, Biberach
  • auch als Inhouse Schulung in Ihrem Unternehmen möglich

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Anmeldeformular | gleich online Anmeldung

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Ausbildungsstätte oder telefonisch.