Sehr geehrte(r) {profile_2} ,
für unsere ADR Auffrischungsschulung am 11./12.03.2016 sind noch Plätze frei. Falls Sie sich noch nicht angemeldet haben, können Sie das gerne nachholen. Am einfachsten gehts mit unserer online Anmeldung.
Denken Sie auch daran, dass Sie bis zu 1 Jahr vor Ablauf der ADR Schulungsbescheinigung die Auffrischungsschulung besuchen können, ohne dass der Schulungszeitraum verkürzt.
Besser zu früh, als zu spät! Denn ist die ADR Schulungsbescheinigung abgelaufen, dann müssen Sie erneut die Grundschulung und die Prüfung des ADR Basiskurses besuchen.
Falls Sie für Ihre Mitarbeiter noch die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR benötigen, können Sie diese ebenfalls am 11.03.2016 besuchen. Sie erhalten als Unternehmer eine Unterweisungsbescheinigung und die Teilnehmer eine Teilnahmenescheinigung.
Ich freue mich über Ihre Anmeldung.
Herzliche Grüße Michael Theisinger
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